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Bauantrag einfach gemacht!
Für Fertiggaragen werden häufig keine Bauanträge mehr benötigt. Eine einfache Bauanzeige ist vielerorts ausreichend.
Auf einen Lageplan wird die Position Ihrer Garage eingezeichnet und zusammen mit den Bauzeichungen und statischen Unterlagen an die Gemeinde, bzw. das zuständige Bauordnungsamt eingereicht.

Rechtliches
Es gibt verschiedene Garagenverordnungen (GarVO oder GaVO), die den Betrieb von Garagen und Stellplätzen regeln. Die Regelungen schreiben zum Beispiel vor, welchen Mindestradius die Zu- und Abfahrten haben dürfen oder welche maximale Steigung von Rampen nicht überschritten werden darf. Brandschutzbestimmungen von Wänden, Decken und Dächern gehören selbstverständlich genauso dazu wie der Mindestanteil von Frauenparkplätzen in einer Tiefgarage. Die Einzelheiten können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein, denn die Garagenverordnungen werden nicht auf Bundesebene aufgestellt.
Die Garagenverordnung ist nicht zu verwechseln mit der Stellplatzverordnung. Die Stellplatzverordnung regelt, wie viele Stellplätze für Fahrzeuge und auch Fahrräder beim Neubau eines Gebäudes auf dem Grundstück oder in der näheren Umgebung vorhanden sein müssen.
 
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